42. BImSchV

Mobirise

Im Juli 2017 ist in Deutschland die 42. BImSchV in Kraft getreten.
Aufgrund diverser Legionellenausbrüche durch offene Kühlsysteme in Deutschland wurde zunächst im Januar 2015 die VDI 2047 Blatt 2 erarbeitet und im Juli 2017 die 42. BImSchV veröffentlicht. Mit beiden Instrumenten wurden Regeln erstellt, um Verunreinigung von Nutzwasser in Rückkühlanlagen durch Mikrobiologie wie z.B. Legionellen zu minimieren. Die Früherkennung, Verbesserung der Kühlwasserhygiene und schnelle Maßnahmenergreifung bei der Überschreitung von Maßnahmewerten können mit Hilfe dieser Regelungen besser erreicht werden. Durch die 42. BImSchV soll verhindert werden, dass kontaminierte Aerosole in die Luft geraten. Diese kontaminierten Aerosole können Lungeninfektionen und Folgeerkrankungen wie Lungenentzündungen auslösen.


Aus der 42. BImSchV entstehen neue gesetzliche Pflichten und Verantwortungen für die Betreiber.
Diese sind: 

- Erstellen von Risikobewertungen inkl. Maßnahmepläne bei Überschreitung von
   Maßnahmewerten bereits vor Inbetriebnahme der Anlage durch hygienisch geschultes
   Personal   
 
- Führen eines Betriebstagebuches (Logbuch) und Dokumentation der Beprobungen 
- Regelmäßige Laboruntersuchungen des Nutzwassers mit entsprechenden Nachweisen 
- Festlegung von Referenzwerten für die Belastung der Gesamtkeimzahl
- Meldung (Registrierung) der Anlage im Onlineportal KaVKA-42.BV
- Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre durch Sachverständige oder akkreditierte
   Inspektionsstellen
   Folgende Fristen sind dabei einzuhalten:


   

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